Cannabis als Medikament: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses
25.Oct 2023
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2023 hat wichtige
Veränderungen in Bezug auf den medizinischen Einsatz von Cannabis in Deutschland
eingeführt. Der G-BA, der für die Richtlinien im Gesundheitswesen zuständig ist, hat am 16.
März 2023 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) anzupassen, um den Gebrauch
von Cannabis als Therapiemöglichkeit zu erweitern. Dieser Beschluss ist von großer
Bedeutung, da er den Anspruch von Versicherten auf eine Cannabisbehandlung in
bestimmten Fällen regelt.
Die Änderungen im Überblick:
1. Cannabisarzneimittel: Ein neuer Abschnitt, § 4a mit dem Titel
"Cannabisarzneimittel", wurde in die AM-RL aufgenommen. Dieser Abschnitt legt
fest, dass Versicherte mit schwerwiegenden Erkrankungen Anspruch auf Versorgung
mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter
Qualität sowie auf Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon haben.
2. Verordnungsfähigkeit: Die Verordnung von Cannabisarzneimitteln ist zulässig für
Versicherte mit schwerwiegenden Erkrankungen, wenn keine allgemein anerkannte,
dem medizinischen Standard entsprechende Leistung zur Verfügung steht oder im
Einzelfall nicht zur Anwendung kommen kann. Zudem muss eine positive Aussicht auf
eine spürbare Verbesserung des Krankheitsverlaufs oder der Symptome bestehen.
3. Genehmigungsvorbehalt:: Bei der ersten Verordnung von Cannabisarzneimitteln für
einen Versicherten ist die Genehmigung der Krankenkasse erforderlich. Die
Krankenkasse hat über die Genehmigung der Leistung innerhalb einer festgelegten
Frist zu entscheiden.
4. Kontinuierliche Überwachung:: Bei einer Therapie mit Cannabisarzneimitteln ist die
Zweckmäßigkeit einer Weiterbehandlung innerhalb der ersten drei Monate
engmaschig zu beurteilen. Art, Dauer und Ergebnis des Einsatzes von
Cannabisarzneimitteln sind in der Patientenakte zu dokumentieren.
5. Schwerwiegende Erkrankungen: Eine Krankheit gilt als schwerwiegend, wenn sie
lebensbedrohlich ist oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigt.
Mit diesem Beschluss ermöglicht der G-BA eine bessere medizinische Versorgung für
Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen, die von einer Cannabisbehandlung
profitieren können. Die Verordnung von Cannabisarzneimitteln wird nun klar geregelt und
erlaubt es Ärzten, diese Option in Betracht zu ziehen, wenn andere Therapien nicht
ausreichend wirksam oder verträglich sind.
Die Details dieser Änderungen sind auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de
veröffentlicht. Dieser Beschluss markiert einen wichtigen Schritt in der Entwicklung der
medizinischen Cannabisnutzung in Deutschland und ermöglicht eine gezieltere und
effektivere Behandlung von schweren Erkrankungen.